Zulassung für Anwaltsnotare: Voraussetzungen je nach Bundesland
Zunächst stellt sich die Frage: Wie werde ich überhaupt Anwaltsnotar? – Und die Antwort lautet: Nicht jeder kann Anwaltsnotar werden – denn die Zulassung ist abhängig vom jeweiligen Bundesland streng geregelt.
Während in vielen westdeutschen Bundesländern das Anwaltsnotariat das vorherrschende Modell ist, gibt es in Ostdeutschland fast ausschließlich “Nur-Notare”.
Für das Anwaltsnotariat generell gelten die Anforderungen aus § 5b BNotO. Um euch als Anwaltsnotar für eine Zulassung bewerben zu können, müsst ihr beispielsweise:
- als Rechtsanwalt zugelassen sein,
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben,
- eine notarielle Fachprüfung erfolgreich abgelegt haben (§ 7a BNotO).
Die Fachprüfung gilt als anspruchsvoll – gerade weil Anwaltsnotare später eigenständig und ohne Supervision arbeiten. Sie prüft euer Wissen unter anderem in den Bereichen Beurkundungsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Grundbuchrecht. Die Auswahl wird von den Landesregierungen beziehungsweise den zuständigen Landesjustizverwaltungen vorgenommen (§ 6 BNotO).
Hinzu kommt: Die Anzahl der Anwaltsnotare ist begrenzt. Es gibt ein Auswahlverfahren, das sich an objektiven Kriterien wie Berufserfahrung, fachlicher Eignung und persönlicher Zuverlässigkeit orientiert.
Was genau die Aufgaben eines Anwaltsnotars sind und welche Vorteile sich hieraus ergeben, haben wir euch in diesem Artikel zusammengefasst: Was macht ein Anwaltsnotar?
Amtspflichten und Auflagen für Anwaltsnotare
Als Anwaltsnotar übernehmt ihr eine öffentliche Aufgabe – mit entsprechenden Pflichten. Die wichtigsten Grundprinzipien sind in § 14 ff. BNotO geregelt: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.
Unabhängigkeit (§ 14 Abs. 1 BNotO)
Als Notar handelt ihr unabhängig von staatlichen, privaten oder wirtschaftlichen Interessen. Das bedeutet: Ihr seid bei der Ausübung eures Amtes nur dem Gesetz verpflichtet – nicht dem Wunsch eures Mandanten oder dem Interesse eurer Kanzlei.
Unparteilichkeit / Neutralität (§ 14 Abs. 1 BNotO)
Ihr müsst allen Beteiligten in einer Angelegenheit mit der gleichen Sorgfalt und Fairness begegnen. Einseitige Interessenvertretung – wie sie bei Anwälten üblich ist – ist als Notar ausgeschlossen.
Verschwiegenheit (§ 18 BNotO)
Ihr seid zur strikten Verschwiegenheit über alle bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Amtsverhältnisses.
Klar getrennte Amtsausübung als Anwaltsnotar
Als Anwaltsnotar übt ihr zwar zwei Berufe gleichzeitig aus – aber niemals gleichzeitig im selben Fall. Diese Trennung ist notwendig, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Neutralität der notariellen Tätigkeit zu sichern – und sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Verpflichtung zur Datentrennung ergibt sich für Anwaltsnotare vor allem aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Bundesnotarordnung (BNotO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die konkreten gesetzlichen Pflichten, die sich für Anwaltsnotare ergeben – und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen – erfahrt ihr in diesem Artikel: Datentrennung für Anwaltsnotare
Ausstattung & Organisation für Anwaltsnotare
In eurer Tätigkeit als Anwaltsnotar, müsst ihr nicht nur auf rechtlich saubere Trennung eurer beiden Berufe achten, sondern auch organisatorisch.
Das betrifft:
- Getrennte Aktenführung: Notariatsakten dürfen nicht mit Anwaltsakten vermischt werden.
- Eigene Arbeitsmittel: Auch IT-Systeme, Speicherorte und Kommunikationswege sollten im Idealfall getrennt laufen.
- Sichtbare Trennung für Mandanten: Mandanten müssen erkennen können, in welcher Funktion ihr gerade tätig seid.
Gerade in kleineren Kanzleien ist diese Trennung eine Herausforderung. Hier hilft vor allem eines: strukturierte Abläufe, klare Dokumentation und getrennte Datenhaltung.
Bei dieser Aufgabe kann euch Justin Legal umfassend unterstützen. Mit individuell konfigurierbaren Formularen könnt ihr bereits ab dem Erstkontakt Anwalts- und Notarfälle unterscheiden, sodass alle Informationen sortiert und nach Kontext aufbereitet im System landen – inklusive Zustimmungserklärungen und Dateianhängen. Das alles funktioniert natürlich rechtssicher, datenschutz- und berufsrechtskonform.
Testet jetzt die digitale Mandatsannahme von Justin Legal 30 Tage kostenlos und überzeugt euch selbst! So schafft ihr es, eure Amtspflichten einzuhalten – und das nachvollziehbar und rechtssicher.
Kosten- und Gebührenrecht für Anwaltsnotare
Anwaltsnotare müssen außerdem ihre Kostenstrukturen strikt voneinander trennen. Denn je nach Funktion gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben:
Notarielle Leistungen: GNotKG
Alle notariellen Tätigkeiten – etwa Beurkundungen, Beglaubigungen oder Grundbucheintragungen – werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, verbindlich und nicht verhandelbar.
Anwaltliche Leistungen: RVG oder Honorarvereinbarung
Für anwaltliche Beratung und Vertretung gilt dagegen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung, bei der ihr Gestaltungsspielraum habt.
Fazit
Die Tätigkeit als Anwaltsnotar bringt nicht nur fachliche, sondern auch strukturelle und organisatorische Anforderungen mit sich. Von der getrennten Amtsausübung über die Einhaltung von Verschwiegenheitspflichten bis hin zur Aktenführung: Die Auflagen sind komplex – aber mit den richtigen Werkzeugen machbar.
Justin Legal unterstützt euch genau dabei: Mit klar getrennten Prozessen, digitaler Mandatsannahme, strukturierter Aktenorganisation und rechtssicherer Dokumentation meistert ihr die gesetzlichen Anforderungen effizient – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Testet jetzt unsere Formulare kostenlos und mit nur einem Klick: Jetzt Formulare ausprobieren