1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.
1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), insbesondere an Freiberufler, Partnerschaftsgesellschaften, GbR, GmbHs und sonstige juristische Personen. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Leistungen für die „Digitale Vertragsannahme“
2.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden – vornehmlich Rechtsanwälten, die nachfolgend auch als Kunden bezeichnet werden – eine webbasierte Software (nachfolgend „Software“) zur Verfügung, auf der Mandanten / potenzielle Mandanten von Rechtsanwälten (nachfolgend „Mandanten“) Daten zu ihren Anliegen hinterlegen können. Hierzu gehen Mandanten zunächst auf die Seite der jeweiligen Rechtsanwaltskanzlei, auf der ein Link zur Software eingebunden ist, auf der die potenziellen Mandanten die Daten zu ihrem Anliegen in strukturierter Form eingeben können. Die Rechtsanwaltskanzlei kann die eingegebenen Daten nutzen, um innerhalb der Software vorbereitende Musterdokumente (z.B. Klageschrift-Muster, Muster-Auskunftsersuchen, Muster-Prozessvollmachten) zu erstellen. Die Muster werden vom Anbieter unter Beachtung ggf. bestehender Drittrechte bereitgestellt. Der Anbieter ist jedoch keine Rechtsanwaltskanzlei und wird keine Rechtsberatungsleitungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringen. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den generierten Dokumenten ausschließlich um allgemeine Muster handelt. Es obliegt dem jeweils zuständigen Berufsträger innerhalb der Rechtsanwaltskanzlei, dieses allgemeine Muster auf seine Tauglichkeit für den Einzelfall zu prüfen und für den jeweils geltenden Einzelfall anzupassen. Der Anbieter ist bemüht, möglichst viele gängige Muster für den Anwaltsbetrieb bereitzustellen. Die Auswahl erfolgt im freien Ermessen des Anbieters. Ein Anspruch auf die Erstellung eines bestimmten Musters steht den Kunden nicht zu.
2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter die eingegebenen Daten nicht auf ihre rechtliche und inhaltliche Richtigkeit prüfen wird. Der Anbieter übermittelt die Angaben lediglich auf technischem Wege an den Kunden.
2.3 Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang der Software nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung dieser Software zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zu diesem Zweck hat der Anbieter die Software auf einem Server eingerichtet, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
2.4 Der Anbieter stellt dem Kunden eine 30-tägige kostenfreie Testphase zur Verfügung. Hierfür ist lediglich die Angabe Ihres Namens, des Kanzleinamens, einer E-Mail-Adresse sowie der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags erforderlich. Während dieser Testphase kann der Kunde die Software in vollem Umfang nutzen. Es ist zu beachten, dass sich die Software in der Testphase vom später buchbaren Paket des Kunden in Funktionsweise und Limitierungen unterscheiden kann. Der Kunde hat kein Recht darauf, dass alle Funktionen, die innerhalb der Testphase zu Verfügung stehen, auch im später gebuchten Paket zu Verfügung stehen. Die Testphase wird nach 30 Tagen automatisch beendet. Nach Beendigung der Testphase wird der Account deaktiviert und kann in der Folge durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements reaktiviert werden.
2.5 Um die Software über die Testphase hinaus zu nutzen, muss der Kunde aktiv ein zahlungspflichtiges Abonnement abschließen. Hierzu wählt der Kunde im Kundenportal unter dem Menüpunkt “Einstellungen” und dort im Unterpunkt “Abonnement” eine entsprechende Laufzeit, sowie das gewünschte Paket aus und hinterlegt anschließend die bevorzugte Zahlungsart. Die Darstellungen innerhalb der Software stellen ein konkretes Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags dar. Der Vertragsschluss erfolgt bei der erstmaligen Hinterlegung der Bezahldaten durch den Kunden mit anschließendem Klick auf „Zahlungspflichtiges Abo abschließen“.
2.6 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme Dritter oder Änderungen der Rechtslage).
3. Nutzungsrechte an der Software
3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer / Mobiles Gerät (z. B. Handy oder Tablet) des Kunden, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software einer dritten Rechtsanwaltskanzlei zu überlassen, mit Hilfe der Software rechtliche Mustertexte für eine dritte Rechtsanwaltskanzlei zu erstellen oder einer dritten Rechtsanwaltskanzlei die über die Software erstellen Mustertexte zum Zwecke der Eigennutzung durch die dritte Rechtsanwaltskanzlei zu überlassen.
4. Verantwortlichkeit für die eingegebenen Mandantendaten
4.1 Sofern ein (potenzieller) Mandant personenbezogene Daten zu einem Mandat in die Software eingibt, wird der Anbieter diese Daten dem zuständigen Rechtsanwalt oder der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei zuordnen und die Daten auf Grundlage dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeiten.
4.2 Der Anbieter handelt ausschließlich als Auftragsverarbeiter des Kunden und ist bei der Verarbeitung der Mandantendaten den Weisungen des Kunden unterworfen. Der Anbieter ist an der Vertragsbeziehung „Rechtsanwalt – Mandant“ nicht beteiligt. Er wird die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwenden. Der Anbieter wird in die eingegebenen Daten nur insoweit Einsicht nehmen, als das zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung ggü. dem Kunden erforderlich ist; er wird dafür sorgen, dass nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Daten nehmen, die mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut sind.
4.3 Der Kunde hat selbständig und eigenverantwortlich dafür zu sorgen, die ihm gegenüber dem (potenziellen) Mandanten obliegenden rechtlichen Informationspflichten zu erfüllen.
5. Speicherplatz, Backups, Speicherdauer
5.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt.
5.2 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen, soweit diese in der Software gespeichert wurden. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Der Anbieter stellt jedoch vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine revisionssichere Speichermethode für die erfassten Mandantendaten zur Verfügung. Es obliegt dem Kunden, die eingegebenen Daten schnellstmöglich in das eigene kanzleiinterne IT-System zu übertragen und dort in geeigneter Weise zu sichern.
5.3 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein gesetzliches Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
6. Support, Softwarefehler
6.1 Die Erreichbarkeit unseres Supports ist werktags von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen Berliner Feiertage. Der Kunde kann dem Support einen Softwarefehler per E-Mail an support@justin-legal.com melden. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Ticket im Ticketsystem zu eröffnen. Sofern sonstige Supportkanäle zur Verfügung stehen, wird der Anbieter diese dem Kunden über die Plattform mitteilen. Dem Kunden obliegt eine Mitwirkungspflicht bei der Behebung des Fehlers, die u.a. eine exakte Fehlerbeschreibung sowie eine Erreichbarkeit für Nachfragen des Anbieters umfasst, falls der Fehler nicht reproduzierbar / offensichtlich ist.
6.2 Die Reaktionszeiten des Supports hängen von der Einordnung des jeweiligen Fehlers ab. Fehler werden in folgende Kategorien je nach ihrer Kritikalität unterteilt:
7. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 10:00 – 17:00 Uhr gewährleistet, ausgenommen Berliner Feiertage.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und stets aktuell zu halten. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, Zahlungsforderungen des Anbieters fristgerecht nachzukommen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von ihm selbst benutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten und die von ihm hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Daten haben. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist er für hieraus entstehende Schäden selbst verantwortlich. Sofern der Anbieter vor oder während der Vertragsbeziehung weitere Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt, nimmt der Kunde diese bereits jetzt an und wird diese umsetzen, sofern diese nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig sind.
8.2 Der Kunde sichert zu, dass die in der Software des Anbieters durch ihn abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde sichert ferner zu, dass er die von (potenziellen) Mandanten eingegebenen Daten unverzüglich auf deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht überprüft. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu verwenden.
8.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung hat der Kunde in eigener Verantwortung täglich eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb der Software, welchen der Anbieter zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für diejenigen Daten, die auch im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. Unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass sich der Kunde ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurechnen lassen muss. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung und Freistellung“ bleiben vom vorliegenden Absatz unberührt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in die Software eingepflegten Daten und Informationen vor der Eingabe bzw. dem Hochladen auf Viren auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
9. Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Zusatzleistungen wie etwa das Bereitstellen / die Anpassung von Formularen oder die Fehlerbeseitigung aufgrund falscher Handhabung des Kunden bedürfen einer gesonderten Vergütung.
10. Sperrung
Der Anbieter ist zur Sperrung der Software berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens drei ganzen Zahlungsraten in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in Ihrer Summe drei ganzen Zahlungsraten entsprechen. Der Anbieter ist ferner zur sofortigen Sperrung der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Software im Widerspruch zum geltenden Recht oder zu diesen AGB eingesetzt wird. In diesem Fall teilt der Anbieter dem Kunden per E-Mail die Gründe für die Sperrung in der Regel mindestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Sperrung mit, wodurch der Kunde eine Möglichkeit zur Gegendarstellung erhält. Soweit eine entsprechende Gegendarstellung eingeht, wird der Anbieter nach erneuter Prüfung des Sachverhalts über die Sperrung bzw. eine mögliche Entsperrung des ggf. bereits gesperrten Zugangs entscheiden. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
11. Mängelgewährleistung
Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
12. Haftung und Freistellung
12.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
13. Laufzeit, Kündigung
13.1 Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem gebuchten Modell. Wird der Vertrag außerhalb der kostenfreien Testphase nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
13.2 Der Wechsel von einem Monats- in ein Jahresabonnement der gleichen Paketstufe ist jederzeit möglich, wobei das für das Monatsabonnement zum Zeitpunkt des Wechsels angefallene Entgelt anteilig für den laufenden Monat auf die Kosten des Jahresabonnements angerechnet wird. Der Wechsel von einem Jahres- in ein Monatsabonnement ist mit Wirkung zum Laufzeitende des Jahresabonnements möglich. Der Wechsel in ein höherpreisigeres Paket ist jederzeit möglich, wobei das für den jeweiligen noch nicht abgeschlossenen Buchungszeitraum angefallene Entgelt anteilig auf die Kosten des höherpreisigeren Pakets angerechnet wird. Der Wechsel in ein niedrigpreisigeres Paket ist erst mit Laufzeitende des aktuellen Abonnements möglich.
13.3 Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z.B. aufgrund von Kündigungen) werden überdies nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.
14. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung
14.1 Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern gespeicherte Daten des Kunden vorbehaltlich vorrangiger nationaler oder unionsrechtlicher Speicherpflichten 90 Tage nach Beendigung des Hauptvertrags löschen, es sei denn der Kunde verlangt eine vorzeitige Löschung. Hiervon ausgenommen sind Vertragsdaten.
14.2 Unterstützungsleistungen des Anbieters zum Export der Daten bedürfen einer gesonderten Vergütung.
15. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
15.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
15.2 Der Anbieter ist ein Dienstleister im Sinne von § 43e Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und kann in dieser Funktion im Rahmen der Vertragsbeziehung ggf. Zugang zu Tatsachen erhalten, hinsichtlich derer der Kunde (Rechtsanwalt) zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet ist. In dieser Rolle verpflichtet sich der Anbieter im Einklang mit § 43e Abs. 3 BRAO seinerseits gegenüber dem Kunden in folgender Weise:
1. Der Anbieter verpflichtet sich zusätzlich zur allgemeinen Verschwiegenheit zur Verschwiegenheit nach §§ 43e Abs. 3 BRAO, 26a BNotO. Die Details dieser Verschwiegenheitsverpflichtung sind der Anlage 4 zum Auftragsverarbeitungsvertrag zu entnehmen.
2. Der Anbieter verpflichtet sich ferner, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Auch innerhalb des Unternehmens des Anbieters werden nur diejenigen Mitarbeiter Kenntnis von Geheimnissen erhalten, die diese zur Erfüllung der Verpflichtung des Anbieters gegenüber dem Kunden benötigen.
3. Der Anbieter ist nach Maßgabe der Ziffer 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags zur Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern berechtigt. Der Anbieter wird diejenigen Unterauftragsverarbeiter, die Mandantendaten verarbeiten, in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
16.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB, auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.
16.4 Der beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.