Erweiterte Pflichten für Rechtsanwälte aus dem Geldwäschegesetz ab 2025
Rechtsanwälte in Deutschland müssen ab 2025 einige neue Anforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention beachten und sicherstellen, dass ihre internen Prozesse den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Pflicht zur Registrierung im FIU-Meldeportal
Bereits seit dem 1. Januar 2024 müssen alle nach dem GwG Verpflichteten, einschließlich Rechtsanwälte, im Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert sein. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Versäumnis der Registrierung als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Verschärfte Sorgfaltspflichten
Ab diesem Jahr werden die Anforderungen an die Identifizierung von Mandanten und die Dokumentation von Geschäftsbeziehungen strenger. Je nach Risikoklasse müssen Rechtsanwälte detaillierte Informationen einholen, um die Herkunft von Vermögenswerten zu prüfen.
Davon sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:
- Prüfpflichten bei Treuhandtätigkeiten, Immobilientransaktionen und Unternehmensgründungen
- Strengere Dokumentationspflichten – jede Mandantenprüfung muss lückenlos nachweisbar sein
- Verpflichtende Risikoanalyse für jede neue Geschäftsbeziehung
Eure Kanzlei muss also künftig ein internes Risikomanagementsystem implementieren, um Geldwäscheverdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren. Dazu gehört nicht nur die Risikobewertung jeder neuen Mandatsbeziehung, sondern auch langjährige Mandate sollten regelmäßig geprüft werden, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Unser Tipp: Wenn ihr eure Compliance-Prozesse digitalisiert, könnt ihr diese Sorgfaltspflichten schneller und effizienter umsetzen. Justin Legal bietet mit der digitalen Mandatsannahme viele Formulare für diverse Rechtsthemen. Mit ihnen können Mandanten eine Mandatsanfrage an eure Kanzlei senden und bereits vor dem ersten Gespräch alle relevanten Informationen und Dokumente hochladen. Das sorgt für eine lückenlose und fehlerfreie Aktenanlage von Anfang an.
Neue Meldepflichten bei Immobilientransaktionen
Durch die überarbeitete Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien), die am 17. Februar 2025 in Kraft tritt, werden neue Meldepflichten eingeführt:
- Meldung bei Verstößen gegen das Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb
- Pflicht zur Meldung bei Umgehung der Nachweispflichten
- Erhöhte Anforderungen für Rechtsanwälte, die Immobiliengeschäfte begleiten
Diese neuen Regelungen erfordern eine genaue Prüfung von Transaktionen und erhöhen somit die Verantwortung von Anwälten im Bereich der Geldwäscheprävention.
Verdachtsmeldepflicht und anwaltliche Verschwiegenheit
Besonders sensibel ist das Thema des Umgangs mit der Verdachtsmeldepflicht. Als Rechtsanwälte steht ihr hier vor einem großen Spannungsfeld. Denn während ihr auf der einen Seite eurer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen wollt, möchtet ihr auf der anderen Seite eure anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (nach § 43a Abs. 2 BRAO) nicht vernachlässigen.
Zuerst solltet ihr also im Klaren darüber sein, wann ihr überhaupt genau verpflichtet seid, Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.
Eine solche Meldung ist erforderlich, wenn:
- Ein Mandant auffällige Geldflüsse tätigt oder hohe Bargeldzahlungen erfolgen
- Vermögenswerte aus einem Hochrisikoland stammen
- Die Herkunft finanzieller Mittel unklar oder nicht nachvollziehbar ist
- Zahlungen verschleiert oder über komplexe Firmenstrukturen abgewickelt werden
Falls über diese Punkte trotzdem Unklarheiten bestehen und ihr euch nicht sicher seid, ob ihr einen Verdacht melden müsst, dann könnt ihr vorher eine Beratung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer einholen.
Konsequenzen für Rechtsanwälte bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz
Wer gegen die Richtlinien des GwG verstößt, muss mit hohen Bußgeldern, berufsrechtlichen Sanktionen und Reputationsverlusten rechnen.
Bei Verstößen sieht das GwG empfindliche Strafen von Bußgelder bis zu 1 Million Euro und sogar Freiheitsstrafen bei vorsätzlicher Beteiligung an Geldwäsche vor. Außerdem kann eine Veröffentlichung von Verstößen („Naming & Shaming“) durch die Aufsichtsbehörden auf euch zukommen.
Natürlich drohen neben finanziellen Strafen auch berufsrechtliche Konsequenzen, wie ein Berufsaufsichtsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer, ein möglicher Ausschluss aus der Anwaltschaft bei schwerwiegenden Verstößen oder ein Reputationsverlust durch öffentliche Sanktionen oder negative Berichterstattung.
Um das zu verhindern, solltet ihr als Kanzlei eure Compliance-Prozesse in jedem Fall regelmäßig überprüfen. Gerne unterstützen wir euch dabei, eure Compliance-Abteilung zu digitalisieren.
Fazit
Wenn ihr also Mandanten betreut, die mit Vermögenswerten, Immobilien oder Unternehmensgründungen zu tun haben, müsst ihr euch auf verstärkte Prüfpflichten und ein wirksames Risikomanagement einstellen.
Führt also lieber frühzeitig interne Schulungen durch, passt eure Prozesse an und nutzt digitale Lösungen zur Aufnahme von Mandantendaten, Mandantenidentifikation und Risikobewertung.
So könnt ihr die Einhaltung der neuen GwG-Vorgaben, die ab 2025 auf euch zukommen, sicherstellen und das Risiko von Sanktionen minimieren.
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